
Flugzeugleasing - Mit Mobilienleasing Steuern
sparen und Geld verdienen
Mobilien-Leasingfonds
sind bei Anlegern dank hoher Verlustzuweisungen und sicherer Einnahmen
begehrt. Eine weitverbreitete Art dieser Leasingform ist das Flugzeugleasing.
Jedoch sind auch hier Unterscheidungen vorzunehmen. Es gibt Flugzeugleasingfonds,
die ausschließlich durch den Steuervorteil attraktiv gemacht
worden sind, wobei die außersteuerliche Betrachtung dazu
führt, daß das Beteiligungsangebot ohne Steuervorteil
nicht mehr lohnt.
Interessanter
für den Anleger sind natürlich diejenigen Flugzeugleasingfonds,
die auch außerhalb der steuerlichen Betrachtung noch gute
Renditen erzielen. Jedoch ist mit Hinblick auf die neue Bonner
Steuerpolitik auch hier eine gewisse Vorsicht angebracht! Durch
die geplante Abschaffung der Begünstigung des Betriebsaufgabegewinnes
am Ende der Laufzeit der Beteiligung ( halber Steuersatz ) - die
gesetzliche Regelung wird mit Sicherheit kommen - , verschlechtert
sich der Ertrag der Beteiligung nach Abzug von Steuern erheblich.
Diesem Aspekt haben die meisten Initiatoren in ihren Prospekten
bereits Rechnung getragen, in dem alternative Renditeberechnungen
mit verschiedenen Steuerszenarien angeboten werden. Aber nicht
alle Flugzeugleasingfonds sind von dieser Steueränderung
gleichermaßen betroffen.
Beim
Mobilienleasing unterscheidet man generell zwei Kategorien der
Leasingarten:
- Finanzierungsleasing
- Operating
Leasing
Worin
besteht der Unterschied beider Leasingformen?
Beim
Finanzierungsleasing handelt es sich, wie beim Kredit,
um ein reines Finanzierungs- instrument. Die Airline, die das
Flugzeug nutzen will, entscheidet sich für Leasing und gegen
einen sofortigen, durch Kredit finanzierten Eigentumserwerb, wenn
die angebotenen Leasingkonditionen ( Leasingraten und Restwert
) per Saldo günstiger sind als der Kredit. Dafür muß
die Airline gewisse Einschränkungen in der Nutzung in Kauf
nehmen. Nur wenn der juristische Eigentümer des Flugzeugs,
hier die Fondsgesellschaft, auch wirtschaftlicher Eigentümer
ist, geht die Rechnung auf; die Fondsgesellschaft kann das Flugzeug
abschreiben.
Sie
vermietet es für eine bestimmte Dauer an die Airline und
räumt dieser am Ende der Laufzeit die Möglichkeit ein,
das Flugzeug zu erwerben, wobei die Airline in der Regel auch
immer für einen sog. Mindestwert einzustehen hat. Ähnlich
wie der Kredit durch Zins und Tilgung bedient werden muß,
amortisieren Leasingraten und Mindestrestwert die Anschaffungskosten
und einen Teil der kalkulierten "Verzinsung". Sie sind
so fest kalkulierbare Einnahmen der Fondsgesellschaft, die am
Ende der Laufzeit des Leasingvertrages aufgelöst wird. Ein
anderer (größerer) Teil der Verzinsung stammt aus Steuereffekten,
die auf der Abschreibung des Flugzeuges basieren.
Der
Anleger muß bei seiner Investitionsentscheidung die finanziellen
und strukturellen Risiken des Finanzierungsleasing erkennen.
Die
finanziellen Risiken beschränken sich beim Finanzierungsleasing
von Flugzeugen auf die Bonität der beteiligten Unternehmen.
Wird der Leasingnehmer seine Verpflichtung erfüllen?
Die
strukturellen Risiken liegen darin, daß die Finanzverwaltung
im nachhinein das wirtschaftliche Eigentum nicht dem Leasinggeber,
sondern dem Leasingnehmer zurechnen könnte. Das kann der
Fall sein, wenn das Wirtschaftsgut zu sehr auf die Bedürfnisse
des Leasing- nehmers ausgerichtet ist, der Leasinggeber nicht
am Veräußerungserlös beteiligt wird, oder wenn
vertraglich die Rückgabe des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber
ausgeschlossen wird.
Die
Konsequenz daraus: Der Steuervorteil ginge verloren! Fatal, denn
etwa 90% des Gesamtertrages wird durch den Steuereffekt erzielt.
Da der Finanzierungsleasingfonds gewerbliche Einkünfte erzielt,
greift hier die bereits eingangs erläuterte Problematik mit
der Abschaffung des halben Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne,
mit der Folge, daß sich der Nachsteuerertrag des Fonds erheblich
verschlechtert.
Beim
Operating Leasing geht es hier nicht um die Anschaffungsfinanzierung
eines Flugzeuges, sondern um etwas ganz anderes; um die Erzielung
möglichst hoher Einnahmen aus der Vermietung und dem Verkauf
des Flugzeuges! Der Eigentümer eines Flugzeuges, die
Fondsgesellschaft, vermietet dieses in der Regel für drei
bis fünf Jahre an unterschiedliche Airlines, die ihrerseits
von vornherein die Entscheidung getroffen haben, ihre Flotte nicht
um ein oder mehrere Flugzeuge zu erweitern, sondern diese für
eine begrenzte Zeit zu mieten. Die Gründe hierfür sind
vielfältig, z.B. die Schonung von Eigenkapital oder die Deckung
von Bedarfsspitzen.
Die
Nutzungsentgelte orientieren sich - anders als die Leasingraten
beim Finanzierungsleasing- an den Marktverhältnissen, d.h.
an Angebot und Nachfrage und stehen nicht in einem Vergleich zu
den Konditionen eines Anschaffungskredites. Sie sind daher in
der Regel höher als beim Finanzierungsleasing. Beim Operating
Leasing steht allenfalls der Erstnutzer und die Konditionen der
Erstvermietung fest, Anschlußmieter und Käufer, sowie
die entsprechenden Konditionen hingegen nicht. Darin liegt gerade
der Charme einer solchen Beteiligung, da die Marktchancen sehr
positiv bewertet werden. Die Anschaffungskosten werden während
des Erstnutzungszeitraumes nur teilweise amortisiert ( ca, 50
% des Fremdkapitals werden während des Erstnutzungszeitraumes
zurückgeführt ). Der Anleger nimmt durch seine Beteiligung
in vollem Umfang an den Chancen und Risiken des Marktes teil.
Die Operating Leasingfonds ähneln somit den Schiffsbeteiligungen.
Vergleichbar sind Sie auch deshalb, weil der Flugzeugmarkt, genau
wie der Schiffsmarkt, ein reiner Dollarmarkt ist.
Diese
Risiken minimieren sich jedoch bei vernünftiger Vertragsgestaltung
erheblich!

Sowie aktuelle empfehlenswerte Angebote im
Markt sind, werden wir sie an dieser Stelle vorstellen.
(Stand August 2002)
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